
Zuerst festlegen, was bleiben soll
Bevor grosse Mengen bewegt werden, sollte klar sein, welche persönlichen Dinge nicht geräumt werden dürfen. Markierte Gegenstände oder ein definierter Schutzbereich erleichtern die Arbeit erheblich.
Mehr als nur die Wohnetagen
Nach längerer Nutzung sind Keller, Estrich und Garage oft stark gefüllt. Deshalb werden diese Flächen bei einer Hausräumung nach Todesfall nicht als Nebensache behandelt.
Termin und Übergabe abstimmen
Wenn ein Verkauf, eine Erbteilung oder eine Übergabe bevorsteht, wird der Räumungstermin darauf abgestimmt. Auf Wunsch bleibt das Haus besenrein zurück.
Einsatzgebiet
Wir übernehmen Hausräumungen in Rapperswil, Jona, Rapperswil-Jona sowie in Uznach, Schmerikon, Eschenbach, Gommiswald, Kaltbrunn, Schänis, Benken, Weesen und Amden.